Die Stiftung der Familie Kühne
Die Amtsrat Philipp Kühne’sche Familienstiftung wurde 1906 infolge einer testamentarischen Verfügung des Philipp August Kühne und der Sophie Kühne, geb. Koppe (1826-1905) mit dem Rittergut Beesdau als Stiftungsvermögen errichtet. Die beiden hatten fünf Töchter und vier Söhne. Nur die männlichen Nachfahren in den Mannesstämmen waren ursprünglich Destinatäre der Stiftung, die Töchterstämme waren jedoch von Beginn an im Familienrat vertreten. Stiftungszweck war von Beginn an und ist nach wie vor nur die Förderung des Familienzusammenhaltes und die Unterstützung bedürftiger Familienmitglieder.
Die Auflösung der Familienstiftung durch die Nationalsozialisten nach Maßgabe des Fideikommissauflösungsgesetzes konnte zwar verhindert werden, nicht aber die Konfiskation des Rittergutes Beesdau während der kommunistischen „Bodenreform“ in der sowjetischen Besatzungszone im Herbst 1945. Die Stiftung überlebte gleichwohl. Sie veranstaltet weiterhin wie in ihrer Satzung aus dem Jahr 1906 vorgesehen alle zwei Jahre einen über alle Generationen hinweg beliebten und immer gut besuchten Familientag. Die Destinatäre wählen den Familienrat als oberstes Organ. Die Damen der Familie sind mittlerweile infolge einer Überarbeitung der Stiftungssatzung gleichberechtigt.